Der Führerschein im Focus
Mit vier einfachen Schritten zum Führerschein mit der Fahrschule Andréplatz aus Chemnitz. Wir bieten ein umfangreiches Fahrschulklassenangebot an. Melde dich noch heute online bei uns an starte direkt durch, wir freuen uns auf dich!Verschaffe dir einen Überblick der Fahrschulklassen.
Lerne und bestehe den Theoretischen Teil.
Wenn du Praxis bestanden hast, ist der Weg für dich frei.
Führerscheinklasse B
Fahrzeugart: Pkw & leichte Lkw
Kfz – ausgenommen Kfz der Führerscheinklassen A1, A2 und A – mit
- zG max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG max. 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung “zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs” bei der Anhängerregelung”
Führerscheinklasse B96
Fahrzeugart: Pkw mit Anhänger
Kfz der Führerscheinklasse B mit Anhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg
Mindestalter:
- vgl. Führerscheinklasse B
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Führerscheinklasse BE
Fahrzeugart: Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhängern
Kfz der Führerscheinklasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg aber max. 3500 kg
Vorbesitz:
- Führerscheinklasse B
Mindestalter:
- vgl. Führerscheinklasse B
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Führerscheinklasse AM
Fahrzeugart: Zweirädrige, Dreirädrige & Vierrädrige Kleinkrafträder
Zweirädrige Kleinkrafträder mit
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Einschluss:
- Keine
Mindestalter:
- 15 Jahre
Zusammenfassung der ehemaligen Führerscheinklassen M und S
Führerscheinklasse A1
Fahrzeugart: Krafträder und Dreirädrige Kfz
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 11 kW/15 PS
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Einschluss:
- AM
Mindestalter:
- 16 Jahre
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Führerscheinklasse A2
Fahrzeugart: Krafträder
Führerscheinklasse A
Fahrzeugart: Krafträder und Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Einschluss:
- AM, A1, A2
Mindestalter:
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
- 21 Jahre für Trikes
- 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Bei zweijährigen Vorbesitz der Führerscheinklasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.